Zum Unterricht 16-17


Seit 1996  existierte ein verbindlicher Rahmenplan für die Förderschulen für geistig Behinderte im Land Brandenburg, die Unterrichtsvorgaben für die Schulen für geistig Behinderte. Seit dem Schuljahr 2012/13 erfolgte schrittweise die Einführung des neuen Rahmenlehrplanes, der die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler festschreibt.
Folgende Fächer finden darin Beachtung:


1. Deutsch
2. Mathematik
3. Musik
4. Kunst
5. Sport
6. Sachunterricht
7. WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik)
8. WiSo (Wirtschaft und Soziales -nur für Werkstufen) Der Unterricht erfolgt vorrangig im Klassenverband. Die Klassen sind Lernstufen zugeordnet.


Es werden die nachfolgenden Stufen unterschieden, wobei die Zuordnung der Schüler über das Alter einen Richtwert darstellt:
Eingangsstufe 6- 8 Jahre Unterstufe 8- 10 Jahre Mittelstufe 10- 12 Jahre Oberstufe 13- 15 Jahre Werkstufe 16- 18 Jahre

Während ihrer Schulzeit durchlaufen die Schüler in der Regel alle Stufen. In der Werkstufe absolvieren die Schüler ihre Berufsschulpflicht.
Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt i.d.R. 6- 8 Schüler. In jeder Klasse arbeiten mindestens zwei Lehrkräfte, wobei die Klassenleiter i.d.R. über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung im Förderschwerpunkt  „Geistige Entwicklung“ oder einen sonderpädagogischen Fachschulabschluss verfügen. Der Einsatz der Unterrichtshelfer und der Bundesfreiwilligen erfolgt aufgrund des zusätzlichen Betreuungsbedarfs in den einzelnen Klassen.

Neben dem Unterricht im Klassenverband wird der Unterricht auch klassen- bzw. stufenübergreifend organisiert. Das bietet vielfältige Möglichkeiten, die großen Niveauunterschiede, die in den Klassen existieren, durch Bildung homogener Gruppen anzugleichen.

In den Kulturtechniken (Mathematik und Deutsch) wird im Kurssystem (Do/ Fr 8:00-8:45 Uhr) gearbeitet.
Eine Form des klassen- und stufenübergreifenden Arbeitens wird u.a. auch durch die Arbeitsgemeinschaften praktiziert.

In diesem Schuljahr (2016/17) können die Schüler zwischen folgenden Angeboten auswählen:
 

Fußball

 

Reiten

 

Line-Dance

 

Keramik

 

Musiktheater

 

Körperwahrnehmung

 

 

Sport

 

Musik (für schwerstmehrfach behinderte Schüler)

 

 


Die Arbeitsgemeinschaften finden im Schuljahr 2016/17 am Montagnachmittag im Rahmen der regulären Schulzeit statt.

Die Einzelförderung ist als Ergänzung zu anderen Organisationsformen zu sehen, die insbesondere bei schwer behinderten oder verhaltensauffälligen Schülern bei Bedarf zeitlich begrenzt zur Anwendung kommt. Ein rechtlicher Anspruch- unabhängig von den Vorhaben- resultiert daraus nicht.

Eine Ausnahme bietet der Hausunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die physisch und psychisch nicht in der Lage sind, weite Anfahrtswege zur Schule zurückzulegen. Diese Form der Förderung findet in der Regel einmal wöchentlich für ein bis zwei Unterrichtsstunden statt und wird durch erfahrene Sonderpädagogen durchgeführt (ein Bedarf besteht dafür momentan nicht).