Hier gibt es Infos für Sie (20-21)

 

...hier können Sie die überarbeitete aktuelle Fassung (22.02.21) unseres Hygieneplanes nachlesen.

 

 

Hinweis zum neuen Schuljahr

Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen. In der letzten Schulwoche werden die Test für den Schuljahresanfang mitgeschickt. Die Testtage Montag und Donnerstag bleiben ebenso. Bitte denken Sie daran, den durchgeführten Test per Unterschrift nachzuweisen und das Unterschriftenblatt mit Ihrem Kind mitzuschicken.

Testpflicht ab dem 19.04.21

Ab dem 19.04.21 besteht Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen (Montag und Donnerstag) einen negativen Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 h ist, um die Schule betreten zu dürfen. Sie erhalten dafür eine Bescheinigung, mit der sie dies für ihr Kind gegenüber der Schule erklären. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf Ihr Kind nicht eingelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Selbsttest nicht durch das Schulpersonal für Ihr Kind vorgenommen werden kann, sondern nur durch Sie bzw. Ihr Kind selbst durchgeführt werden muss.

Ergibt sich aus dem Selbsttest ein positives Ergebnis, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, bzw. eine Teststelle, an der ein PCR-Test gemacht wird. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Kontakt Gesundheitsamt: für telefonische Meldungen: Hotline: 03385-5517119

per E-Mail: hotlinegesundheitsamt@havelland.de

per Meldeformular über:

https://www.havelland.de/coronavirus/datentransfer/meldeformular-datentransfer/

 

Nach einem durch einen PCR-Test bestätigem positiven Ergebnis ist zudem die Schule zu informieren.

Für Kinder, die im Distanzlernen sind, besteht die Testpflicht nicht.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes.

Newsletter 19.03.21

...wie gewohnt- unser Newsletter...

Selbsttests

In Kürze werden wir Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an der Schule haben. Wie der Name schon sagt, ist die Durchführung der Testung durch das Personal nicht vorgesehen.

Nähere Informationen folgen zeitnah.

Zwischen Präsenz und Distanzlernen

Zum momentanen Stand gibt es folgende Aussagen:

- Die Befreiung von der Präsenz im Unterricht gilt weiterhin bis zum 07.03.21

- Die Eltern entscheiden in Absprache mit der Schule über den Schulbesuch ihres Kindes. Im Interesse der Eindämmung des Pandemiegeschehens gilt der Appell, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Weiterlesen