Zum Unterricht
Seit 1996 existierte ein verbindlicher Rahmenplan für die Förderschulen für geistig Behinderte im Land Brandenburg, die Unterrichtsvorgaben für die Schulen für geistig Behinderte. Seit dem Schuljahr 2012/13 erfolgte schrittweise die Einführung des neuen Rahmenlehrplanes, der die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler festschreibt.
Folgende Fächer finden darin Beachtung:
1. Deutsch
2. Mathematik
3. Musik
4. Kunst
5. Sport
6. Sachunterricht
7. WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik)
8. WiSo (Wirtschaft und Soziales -nur für Berufsbildungsstufen) Der Unterricht erfolgt vorrangig im Klassenverband. Die Klassen sind Lernstufen zugeordnet.
Es werden die nachfolgenden Stufen unterschieden (Sonderpädagogikverordnung 2018):
Primarstufe 1.-6. Klasse, Sekundarstufe 7.-10. Klasse und Berufsbildungsstufe.
Die Zuordnung der Schüler erfolgt nach Schulbesuchsjahren. In der letzten Stufe absolvieren die Schüler ihre Berufsschulpflicht.
Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt i.d.R. 8- 9 Schüler. Sie kann mitunter aber auch bis zu 10 Schüler betragen. In jeder Klasse arbeiten mindestens zwei Lehrkräfte, wobei die Klassenleiter i.d.R. über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ oder einen sonderpädagogischen Fachschulabschluss verfügen. Der Einsatz der Unterrichtshelfer und der Bundesfreiwilligen erfolgt in Abhängigkeit vom zusätzlichen Betreuungsbedarf in den einzelnen Klassen.
Neben dem Unterricht im Klassenverband wird der Unterricht auch klassen- bzw. stufenübergreifend organisiert (momentan nicht möglich wegen der Corona-Beschränkungen). Das bietet vielfältige Möglichkeiten, die großen Niveauunterschiede, die in den Klassen existieren, durch Bildung homogener Gruppen anzugleichen.
In den Kulturtechniken (Mathematik und Deutsch) wird bis zur Sekundarstufe im Kurssystem (Do/ Fr 8:45-9:30 Uhr) gearbeitet. In den Berufsbildungsstufe finden ebenfalls die Kurse statt und umfassen je 90 Minuten (Das Kurssystem ist wegen der Corona-Beschränkungen momentan nicht möglich) .
Eine Form des klassen- und stufenübergreifenden Arbeitens wird u.a. auch durch die Arbeitsgemeinschaften praktiziert.
In diesem Schuljahr (2020/21) gibt es folgende Angebote (momentan nicht möglich wegen der Corona-Beschränkungen):
Fußball |
Reiten |
Line-Dance |
Keramik |
Walking |
Kochen und Backen |
Kreatives Gestalten |
Erlebniswelt (für schwerstmehrfach behinderte Schüler) |
Nähen/ Handarbeit |
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Experimente | Spielen | Gärtnern |
Sport |
Ukulele |
Die Arbeitsgemeinschaften finden im Schuljahr 2020/21 am Dienstagnachmittag im Rahmen der regulären Schulzeit statt, sobald die Corona-Beschränkungen dies zulassen.
Die Einzelförderung ist als Ergänzung zu anderen Organisationsformen zu sehen, die insbesondere bei schwer behinderten oder verhaltensauffälligen Schülern bei Bedarf zeitlich begrenzt zur Anwendung kommt. Ein rechtlicher Anspruch- unabhängig von den Vorhaben- resultiert daraus nicht.
Eine Ausnahme bietet der Hausunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die physisch und psychisch nicht in der Lage sind, weite Anfahrtswege zur Schule zurückzulegen. Diese Form der Förderung findet in der Regel einmal wöchentlich für ein bis zwei Unterrichtsstunden statt und wird durch erfahrene Sonderpädagogen durchgeführt (ein Bedarf besteht dafür momentan nicht).