Informationspool von A (Abmeldung) bis Z (Zeugnis)    

 

Wenn Sie Fragen haben, lassen sie uns und andere Eltern davon wissen. Wir beantworten sie zeitnah.

 

A: Abmeldung- Bitte melden Sie Ihr Kind bis 8:00 Uhr ab, wenn es krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen kann.

 

B: Behinderung- an der Schule lernen Schüler und Schülerinnen mit einer geistigen Behinderung. Zusätzlich können in Kombination auch noch andere Behinderungsspezifiken auftreten wie z.B. körperliche, emotionale und Sinnensbeeinträchtigungen

 

C: Corona- Während der Coronapandemie kam es zur vorübergehenden Schließung der Schule. Mit den entsprechenden Vorkehrungen (z.B.Impfung, Hygienekonzept u.ä.) konnte diese Entscheidung bald wieder aufgehoben werden. Heute spielt eine Coronaerkrankung keine Rolle mehr für das gemeinsame Lernen in Schulen

 

D:

 

E: Elternbrief- Zur Organisation von Veranstaltungen oder zur Information erhalten Sie diese in Form eines Briefes- der kann durch die Klassenleitung oder durch die Schulleitung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass mitunter Rückmeldungen notwendig sind und geben Sie diese termingerecht an den Absender zurück.

E: Elterncafé- Zu Elternveranstaltungen wie Workshops oder Vorträgen wird i.d.R. ein Elterncafé angeboten. An den Tagen der Zeugnisübergabe findet es zwischen Morgenkreis und Zeugnisausgabe statt und wird von den Eltern organisiert.

 

F: Frühstück- Ab dem Schuljahr 24-25 bereiten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe kein Frühstück mehr zu. Bitte achten Sie daher darauf, das es ein gesundes Frühstück mit zur Schule nimmt. Bei den Primarstufen ist das Frühstück Lerninhalt und wird vom Einkauf bis zur Zubereitung in den Klassen bereitet

F: Fieber- Sollte Ihr Kind Fieber haben, werden Sie aufgefordert, es abzuholen.

F: Freistellung- Die Lehrkraft kann auf Antrag von Ihnen Ihr Kind bis zu drei Tage vom Unterricht freistellen. Das Formular erhalten Sie von der Klasenleitung Ihres Kindes. Umfänglichere Freistellungen bedürfen eines rechtzeitigen Antrages an dieSchulleitung, ebenfalls über ein Formular.

 

G:

 

H: Hausaufgabenheft- Es nutzt der Mitteilung zwischen Eltern und Schule und hält Hausaufgaben fest. Tägliche Kontrolle ist daher notwendig. Bitte unterschreiben Sie die Info nach Kenntnisnahme.

 

I: Impfpass- bitte halten Sie auf Nachfrage den Impfpass ihres Kindes für die schulärztliche Untersuchung bereit

 

J:

 

K: Krankheit- Kranke Kinder gehören nicht in die Schule. Bitte informieren Sie die Klassenleitung Ihres Kindes über die voraussichtliche Dauer des Fehlens. Die Lehrkraft kann ggf. die Vorlage eines Krankenscheins verlangen.

K: Klassenfahrt- Es besteht die Möglichkeit, eine Klassenfahrt über mehrere Tage durchzuführen.  Sie erhalten in diesem Fall eine Vorinformation darüber und werden bei der Planung einbezogen. Das betrifft i.d.R. Informationen zum Ziel der Fahrt, zum finanziellen Umfang inklusive Stornobedingungen und zu Inhalten der Fahrt.

 

L: Logopädie- An der Schule ist es möglich auf Rezept logopädisch gefördert zu werden. Die Logopädinnen kommen dafür an unsere Schule.

 

M: Masern- Bevor Ihr Kind die Schule besuchen kann, muss der Nachweis zur erfolgten Masernimpfung vorgelegt werden.

M: Mobbing- Wenn Ihr Kind sich emotional verändert, über Bauch- oder Kopfschmerzen klagt und nicht mehr gern zur Schule geht, liegen möglicherweise schulische Ursachen vor. Wenn es davon berichtet, gemobbt zu werden, suchen Sie umgehend den Kontakt zur Klassenleitung. Mobbing wird von uns nicht geduldet. Es erfolgen umgehend Maßnahmen zur Aufarbeitung des Konflikts. Sie werden als Eltern natürlich informiert und einbezogen.

 

N: Newsletter- Hier erhalten Sie monatlich durch die Schulleitung eine Zusammenfassung von geplanten bzw. durchgeführten Höhepunkten, um immer auf einem aktellen Stand des Schullebens sein zu können.

 

O: Ordnungsmaßnahmen- Verstößt Ihr Kind gegen die Regeln, bedient sich die Lehrkraft der Ordnungsmaßnahmen. Sie reichen von der Ermahnung bis zum Schulausschluss und richten sich nach der Schwere des Vorfalls. Sie werden über die verhängten Maßnahmen informiert.

 

P: Physiologische Behandlung: Die Therapeuten kommen an die Schule. Bei Bedarf legen Sie bitte ein Rezept vor. Ihr Kind wird je nach Kapazitäten eingeordnet.

 

Q:

 

R: Rezept- Sofern Sie ein Rezept für die Physiologische Behandlung oder/ und Logopädie haben, wenden Sie sich an die Klassenleitung ihres Kindes. Es wird zeitnah berücksichtigt

 

S: Schwimmunterricht- Er findet von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe in der Rathenower Schwimmhalle (Flach- und Tiefwasser) statt. Es gibt pro Klasse 8 Termine, die in Form eines Lehrgangs angeboten werden. Bitte helfen Sie dabei, dass Ihr Kind daran teilnimmt, da außerhalb des Klassenlehrgangs keine Möglichkeit besteht, es nachzuholen.

 

T: Therapien- Die Therapien sind Bestandteil des Schultages. Da wir eine Ganztagsschule sind, ermöglichen wir eine Behandlung während der Schulzeit.

T: Telefonanrufe- Bitte beschränken Sie Ihre Telefonanrufe ausschließlich auf die Pausenzeiten 9:30- 10:00 und 12:15- 12:45. In Ausnahmefällen nimmt die Sekretärin Ihren Anruf entgegen und leitet die Info an die betreffende Person weiter, die Sie zurückruft.

 

U:

 

V: Vesper- Mit dem Schuljahr 24-25 verwenden wir die Zeit für das Vesper numehr zugunsten einer Tagesauswertung. Eine kleine Mahlzeit vor der Heimfahrt ist nicht mehr vorgesehen.

 

W: Wandertage- Sie finden i.d.R. eintägig und in der Schulöffnungszeit statt. Informationen erhalten Sie von der Klassenleitung Ihres Kindes

 

X:

 

Y:

 

Z: zahnärztliche Untersuchung- Sie findet in der Schule statt. Ihr Kind benötigt dafür den Prophylaxepass. Sie erhalten im Vorfeld eine Information.

Z: Zeugnis- Die Schüler/innen erhalten im Schuljahr 2 Zeugnisse- zum Halbjahr und zum Schuljahresende. Es enthält keine Zensuren, beschreibt jedoch die im Schuljahr erreichten Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler