Welche Möglichkeiten der Mitwirkung gibt es? 

 

Grundlage ist das Brandenburger Schulgesetz.

Eltern können Ihre Mitwirkung über Elterngespräche und Elternversammlungen der Klassen wahrnehmen. Aus der Mitte der Elternversammlung werden die Vertreter und Stellvertreter der Elternkonferenz der Schule gewählt. Diese sind Mitglied der Schulkonferenz und können in diesem Gremium mitwirken. Aus ihrem Kreis wird der/ die Vorsitzende/r gewählt. Die Schulkonferenz kommt 3x im Schuljahr zusammen.

 

Bei schulischen Veranstaltungen können sich Eltern als Unterstützung einbringen und zum Gelingen der Aktionen beitragen. Bitte wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes.