Zum Unterricht


Seit 1996  existierte ein verbindlicher Rahmenplan für die Förderschulen für geistig Behinderte im Land Brandenburg, die Unterrichtsvorgaben für die Schulen für geistig Behinderte. Seit dem Schuljahr 2012/13 erfolgte schrittweise die Einführung des neuen Rahmenlehrplanes Kl.1-10, der die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler festschreibt, sowie des Rahmenlehrplans der Berufsbildungsstufe. Von Lernstufen sprechen wir seit Inkrafttreten der Sonderpädagogikverordnung 2008.


Die Zuordnung der Schüler erfolgt nach Schulbesuchsjahren. In der letzten Stufe  absolvieren die Schüler ihre Berufsschulpflicht. Die Inhalte in jeder Stufe bauen aufeinander auf.

Die Stundenplanung der 3 Lernstufen Primarstufe 1.-6. Klasse, Sekundarstufe 7.-10. Klasse und Berufsbildungsstufe 11.-12.Klasse unterscheidet sich geringfügig und genügt den Erfordernissen der Strukturierung der Lerninhalte bis zum Übergang von der Schule zum Beruf. Es geht um Erhöhung von Belastbarkeit, Konzentration und Durchhaltevermögen, um später am Arbeitsplatz seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt i.d.R. 8- 9 Schüler. Sie kann mitunter aber auch bis zu 11 Schüler sein.

In jeder Klasse arbeiten mindestens zwei Lehrkräfte, wobei die Klassenleiter i.d.R. über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung im Förderschwerpunkt  „geistige Entwicklung“ oder einen sonderpädagogischen Fachschulabschluss verfügen. Der Einsatz der Unterrichtshelfer und der Bundesfreiwilligen erfolgt in Abhängigkeit vom zusätzlichen Betreuungsbedarf in den einzelnen Klassen.

Neben dem Unterricht im Klassenverband wird der Unterricht auch klassen- bzw. stufenübergreifend organisiert. Das bietet vielfältige Möglichkeiten, die großen Niveauunterschiede, die in den Klassen existieren, durch Bildung homogener Gruppen auszugleichen.

In den Kulturtechniken (Mathematik und Deutsch) wird in der Sekundarstufe im Kurssystem (Do/ Fr 8:45-9:30 Uhr) gearbeitet. In den Berufsbildungsstufe finden ebenfalls die Kurse statt und umfassen je 90 Minuten.


Eine Form des klassen- und stufenübergreifenden Arbeitens wird u.a. auch durch die Arbeitsgemeinschaften praktiziert (s. direkt unter AG). Allerdings sind hier die BB-Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres BB-Konzeptes seit 2022 nicht mehr mit eingeordnet.


Die Einzelförderung ist als Ergänzung zu anderen Organisationsformen zu sehen, die insbesondere bei schwer behinderten oder verhaltensauffälligen Schülern bei Bedarf zeitlich begrenzt zur Anwendung kommt. Ein rechtlicher Anspruch- unabhängig von den Vorhaben- resultiert daraus nicht.

Eine Ausnahme bietet der Hausunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die physisch und psychisch nicht in der Lage sind, weite Anfahrtswege zur Schule zurückzulegen. Diese Form der Förderung findet in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich für ein bis zwei Unterrichtsstunden statt und wird durch erfahrene Sonderpädagogen durchgeführt.